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Fahrschule Tiemann & Esser

Führerschein­klassen

Egal welche Führerscheinklasse du machen möchtest – jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten alle gängigen Klassen an, auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich.

PKW

BAuto

Auto-Führerschein – Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 3.500 kg und zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrersitz. Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse, oder schwerer, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Klasse B beinhaltet die Klassen AM und L.

Mit dem begleiteten Fahren ab 17 sammelst du schon vor deinem 18. Geburtstag echte Fahrpraxis – und startest sicherer in deine Auto-Zukunft.

Mindestalter 18 Jahre Begleitetes Fahren ab 17 Beinhaltet AM, L
BEAnhänger

Anhänger-Führerschein – Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg wiegen.

Ideal für Pferdeanhänger, Wohnwagen, Bootstrailer oder den Transport im Job. Und das Beste: Beim Anhängerschein zahlst du bei uns keinen Grundbetrag!

Mindestalter 18 Jahre Voraussetzung Klasse B Grundbetrag 0 €

Motorrad

AUnbegrenzt

Motorrad – Klasse A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mehr als 45 km/h und über 15 kW Motorleistung oder über 50 cm³ Hubraum. Klasse A beinhaltet die Klassen A1 und A2.

Beim Aufstieg aus A2 zahlst du bei uns keinen Grundbetrag – und beim 2-jährigen Vorbesitz der A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Aufstieg aus A2 ab 20 Dreirädrige Kfz > 15 kW ab 21 Direkteinstieg ab 24 Aufstieg Grundbetrag 0 €
A235 kW

Motorrad – Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg. Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist für den Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich. Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1 und AM.

Mindestalter 18 Jahre Leistung max. 35 kW Beinhaltet A1, AM
A1125er

Leichtkrafträder – Klasse A1

Motorräder bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW Motorleistung, mit einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg. Die frühere Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige ist entfallen. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h und bis 15 kW. Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM.

Mindestalter 16 Jahre Hubraum max. 125 cm³ Leistung max. 11 kW
AMRoller

Roller & Moped – Klasse AM

Zweirädrige Krafträder (Mopeds), auch mit Beiwagen, und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h – mit Elektromotor oder Verbrennungsmotor bis maximal 50 cm³ Hubraum bzw. maximal 4 kW Nenndauerleistung. Ebenso dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) bis 45 km/h.

Mindestalter 15 Jahre Tempo max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³

Nicht sicher, welche Klasse zu dir passt?

Schreib uns kurz per WhatsApp, was du vorhast – wir sagen dir sofort, welcher Führerschein der richtige für dich ist und wie schnell es losgehen kann.

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